Strafrecht findet nicht nur am „Hochreck“ der strafrechtlichen Spezialgebiete und des Revisionsrechts statt, obgleich wir auch in diesen Gebieten über langjährige Erfahrungen verfügen und Erfolge aufweisen können. Das Strafrecht, früher als „letztes Mittel bei der Konfliktbewältigung“ angesehen, ist vielmehr in der „Mitte der Gesellschaft“ angekommen. Dies belegt die ständige Zunahme von gesetzlichen Normen und die gesetzgeberische Leidenschaft, schon aus symbolischen Gründen neue Strafbarkeitsmöglichkeiten zu erfinden oder Strafrahmen zu erhöhen. Die Gefahr, dass der Einzelne mit Strafrechtsnormen in Berührung kommen kann, ist deshalb in den letzten Jahren um ein Vielfaches gestiegen. Dies gilt nicht nur in allgemeinen Lebensbereichen sondern auch gerade und insbesondere auch im Verkehrsstrafrecht. Angefangen von Verkehrsordnungswidrigkeiten bis hin zu fahrlässigem Fehlverhalten ist eine mögliche Strafbarkeit ein Massenphänomen geworden, bei dem manchmal nur Zufälligkeiten darüber entscheiden, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt oder nicht.
Als engagiertes Verteidigerteam bieten wir unseren Mandanten deshalb auch in diesen Bereichen unsere Unterstützung an. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung und dem Umgang mit Mandanten, welche gravierende Einschnitte Freiheits- und Geldstrafen oder aber auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot verursachen können. Gerade deshalb beraten wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf die Mandanteninteressen ausgerichtet individuell und personenbezogen. Die Beratung beginnt dabei auch nicht erst im „Landeanflug“ auf eine Hauptverhandlung und endet nach der Hauptverhandlung. Geboten und erforderlich ist es vielmehr, bereits vor der Hauptverhandlung etwaige Konsequenzen gerichtlicher Entscheidungen vorherzusehen und zu vermeiden bzw. abzufedern. Denn die Erfahrung lehrt, dass außerhalb des Strafrechts liegende Nebenfolgen mitunter mindestens genauso einschneidend sein können, wie die strafrechtliche Sanktion selbst. Deswegen verfolgen wir hier einen über den bloßen „Fall“ hinausgehenden ganzheitlichen Lösungsansatz.