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Ein Beitrag von RA Marcus Sonnenschein, Partner BvM Berlin.

 

Der neue Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) inklusive des neuen Gagentarifvertrags und des Tarifvertrags für Kleindarsteller ist per 1. April 2016 in Kraft getreten. Während für den Manteltarifvertrag eine Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2019 vereinbart wurde, können der Gagentarifvertrag und der Tarifvertrag für Kleindarsteller erstmals bereits zum 31. Dezember 2017 gekündigt werden. Damit werden die Laufzeit von Mantel- und Gagentarifvertrag entkoppelt. Gagenerhöhungen sind per 1. April 2016 sowie 1. Januar 2017 vorgesehen.

Anders als im TV FFS 2014 sind die Arbeitszeitregelungen im neuen Tarifvertrag wieder systematisch in einer Tarifnorm (Ziff. 5) zusammengefasst. Damit haben die Tarifparteien den systematischen Zusammenhang zwischen den tariflichen Höchstarbeitszeiten (vormals Ziff. 6) und den kompensatorischen Zuschlägen (vormals Ziff. 5) betont. Dies wurde und wird im Zusammenhang mit einer einzelvertraglichen Bezugnahme des TV FFS immer wieder kontrovers diskutiert.

Die Möglichkeiten, an einem Drehtag die Arbeitszeiten von 12 auf 13 Stunden auszudehnen, sind von den Tarifparteien weiter eingeschränkt bzw. differenziert worden (Ziff. 5.2.5.2.). Die Zuschläge für Mehrarbeit blieben unverändert. Dass darüber hinaus in bestimmten Ausnahmesituationen die 13. Stunde überschritten werden, kann ist unverändert geblieben (nunmehr Ziff. 5.2.5.3.).

Ferner wurden die Berufsbilder weiter ergänzt. Neu in der Gagentabelle sind vier Berufsbilder: Herstellungsleitung, Materialassistenz, Assistenz der Filmgeschäftsführung sowie Datawrangler bei HD-Produktionen. Ebenso wurde das in der Regel freiberuflich ausgeübte Berufsbild Locationscout aufgenommen.

Ob sich die von den Tarifparteien angestrebte Allgemeinverbindlichkeitserklärung des TV FFS realisieren lässt, bleibt abzuwarten.

Zudem teilten die Tarifparteien mit, dass sich beide Seiten darüber verständigten, im Sommer einen gesonderten Tarifvertrag zu Volontariaten im Filmbereich abschließen zu wollen.

Weitere Informationen sowie des Text des Tarifvertrages erhalten Sie über

http://www.produzentenallianz.de/die-produzentenallianz/ergebnisse/inhalte-ergebnisse/tarifvertrag-fuer-auf-produktionsdauer-beschaeftigte-film-und-fernsehschaffende-tv-ffs-2014.html

Ferner verweisen wir auf die einschlägigen Veranstaltungen unter „News & Events“. 

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