• Zur Navigation springen (Return drücken)
  • Zum Hauptinhalt springen (Return drücken)
  • Home
  • Suche
  • Englisch
Startseite
  • Kanzleiprofil
  • Tätigkeitsgebiete
    • Medien, Entertainment & Werbung
      • Bühne/Event
      • Film & TV
      • Foto, Kunst und Design
      • Games
      • Internet / Online Portale / Social Media
      • Musik
      • Presserecht / Persönlichkeitsschutz
      • Rundfunkrecht
      • Urheberrecht & Verwertungsgesellschaften
      • Sponsoring
      • Verlag und Presse
      • Werbung und Wettbewerbsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz & IT
      • Computer und IT-Recht
      • Datenschutzrecht & Arbeitnehmerdatenschutz
      • Domainrecht
      • E-commerce & Webshops
      • Internet / Online Portale / Social Media
      • IP-Litigation
      • IP-Strategie und Portfoliomanagement
      • Designrecht (Geschmacksmusterrecht)
      • Markenrecht
    • Corporate
      • Bank- und Kapitalmarktrecht
      • Compliance
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Mergers & Acquisitions, Private Equity
    • Arbeitsrecht
      • Individuelles Arbeitsrecht
      • Dienstvertragsrecht, Geschäftsführer und Vorstände
      • Kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht
      • Compliance
      • Datenschutz - Arbeitnehmerdatenschutz
      • Medienarbeitsrecht / KSK / Statusfeststellungen
    • Notariat
      • Immobilienkauf
      • Unternehmen
      • Vererben & Schenken
      • Ehe
      • Streitvermeidung
      • Vorsorge
  • Team
    • Team (alle)
    • Team, sortiert nach Standorten
      • Berlin
      • Frankfurt am Main
      • München
    • Team sortiert nach Tätigkeitsgebieten
      • Medien, Entertainment & Werbung
      • Corporate
      • Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
      • Gewerblicher Rechtsschutz & IT
      • Life Sciences, Energie und Forschung
      • Arbeitsrecht
  • Aktuelles
    • News
    • Blog Medien- und IT-Recht
    • Newsletteranmeldung
  • Karriere
  • Kontakt
    • Berlin
    • Frankfurt am Main
    • München
  • Brehm von Moers Aktuelles

Aktuelles

  • News
  • Blog Medien- und IT-Recht
  • Newsletteranmeldung

Digitaler Binnenmarkt – EU Kommission stellt Pläne vor

6.06.2015
Berlin

Die EU-Kommission hat am 06. Mai 2015 unter Federführung des Kommissars für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger ihr Programm zur Umsetzung eines Digitalen Binnenmarktes vorgestellt. Ziel ist der Abbau von innergemeinschaftlichen Schranken im Bereich der digitalen Wirtschaft und vor allem im Internet.

Die Kommission plant eine Reihe von Maßnahmen in diesem Bereich bereits dieses Jahr zu prüfen und im kommenden Jahr umzusetzen. Das Programm der EU steht dabei auf drei Säulen:

1) einem besseren Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa,

2) der Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste und

3) der bestmöglichen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft

Für alle Unternehmen über das Internet tätigen Unternehmen, egal ob reiner Warenvertrieb, Dienstleister oder Spielebetreiber, bedeuten die Pläne der Kommission in jedem Fall erhebliche Änderungen bei den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. So strebt die Kommission beim Verbraucherschutz und den zivilrechtlichen Anforderungen an den E-Commerce eine noch weitergehende Harmonisierung an, als sie bereits jetzt durch die Verbraucherrechterichtlinie geschaffen wurde. Auch die Richtung der Harmonisierung hat die Kommission bereits bekanntgegeben: Mehr Verbraucherrechte, mehr Angebote aber auch Erleichterung für grenzüberschreitende Angebote.

Ein großes Thema für die Kommission ist neben der Reduzierung von Versandkosten innerhalb der Mitgliedsstaaten der Abbau der Umsatzoptimierung durch Geoblocking oder Geolokalisation. Demnach soll es Unternehmen untersagt oder erschwert werden den Bürgern unterschiedlicher Mitgliedsstaaten unterschiedliche Konditionen für die gleichen Waren oder Leistungen anzubieten bzw. es allen Bürgern zu ermöglichen, erworbene Inhalte auch in jedem Mitgliedsstaat abrufen zu können. Eine Begrenzung des Zugriffs oder schlechtere Konditionen nur aufgrund des Aufenthaltsortes sollen zukünftig unterbunden werden. Zu diesem Zweck soll auch das Urheberrecht angepasst werden. Lediglich in Fällen, in denen die Anbieter z.B. wegen einer nur einer eingeschränkten Rechteeinräumung rechtlich nicht in der Lage sind ihr Angebot anzupassen, sollen Ausnahmen möglich bleiben. Jedoch auch diese Möglichkeiten sollen im Rahmen der Reform des Urheberrechts eingeschränkt werden. Dies dürfte für viele Unternehmen eine erhebliche Einschränkung ihrer heutigen Verkaufsstrategien darstellen.

Bei steuerrechtlichen Themen plant die Kommission jedoch den Unternehmen entgegenzukommen. Vor allem die Abwicklung der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer soll erheblich vereinfacht werden. Es soll darüber hinaus eine einheitliche Mehrwertsteuerschwelle für Startups geben. Auf die Umsetzung darf man gespannt sein. Bereits jetzt erscheint es aber wichtig bestehende Geschäftsmodelle auf die Kompatibilität mit dem Vorhaben hin zu hinterfragen.

Das Programm der Kommission umfasst insgesamt 16 Punkte, darunter noch weitere Punkte wie die Schaffung von Transparenz bei Social Media Plattformen und Suchmaschinen im Hinblick auf Datennutzung und Preispolitik, eine Vereinheitlichung beim Onlinedatenschutz und eine Verbesserung bei der technischen Interoperabilität.

Einige der Punkte stehen schon seit vielen Jahren auf den Wunschlisten der Märkte, andere Punkte dürften vor allem für marktstarke Unternehmen mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Es dürfte daher durchaus spannend werden, was die Kommission von den gefassten Plänen wirklich umsetzt. Wer hier früh auf die Entwicklungen reagiert, kann möglicherweise sogar erheblich profitieren. Wir werden daher regelmäßig über die dann konkreten Umsetzungen der Kommission berichten.

Brehm & v. Moers
Rechtsanwalt Kai Bodensiek
Berlin

Schlagworte: Binnenmarkt, EU
  • Impressum
  • Datenschutz
  • DSGVO-Informationen für Mandanten

© 2021 Brehm & v. Moers - more than legal -