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Google Ireland übernimmt EU-Kunden

24.01.2019
Berlin

Mit Wirkung zum 23. Januar 2019 hat Google seine Nutzungsbedingungen angepasst.

  • Google Ireland für die EU-Kunden zuständig
  • Anpassungsbedarf bei Datenschutzerklärungen
  • Erste Bußgelder gegenüber Mittelständlern

Ein Betrag von Rechtsanwalt Kai Bodensiek, Partner bei BvM Berlin

Google hat mit Wirkung zum 23. Januar 2019 für die Kunden innerhalb der EU (und der Schweiz) Vertragsstruktur geändert. Anstelle der bisherigen Google Inc. ist nunmehr für die typischen Google-Dienste, wie Google Maps, Gmail u.a. verantwortlich Die entsprechende Änderung ist hier in den Datenschutzbedingungen von Google ersichtlich. Da viele Webseiten Google-Dienste nutzen finden sich daher auch in den Datenschutzerklärungen häuftig Verweise auf die Google Inc. Diese Datenschutzerklärungen müssen nun angepasst werden. Google gibt im Impressum für die Google Ireland Ltd. folgende Adressdaten an:

Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Irland
Tel: +353 1 543 1000
Fax: +353 1 436 1001
E-Mail: support-de@google.com

Falschangaben in der Datenschutzerkärung können zu Bußgeldern führen. Tatsächlich haben die Datenschutzbehörden inzwischen begonnen die ersten Bußgelder nach der DSGVO zu erteilen. Noch im Jahr 2018 wurde ein Bußgeld in Höhe von € 20.000 gegen eine deutsche Social Media Plattform (knuddels.de) verhängt, nachdem die Kundenpasswörter ujnverschlüsselt gespeichert worden waren und durch einen Hackerangriff kompromitiert wurden. Ein weiteres Bußgeldverfahren wurde nun bekannt., bei dem der Firma Kolibri Image ein Bußgeld von € 5.000 auferlegt wurde, weil diese trotz wiederholter Aufforderung durch die Datenschutzbehörden keine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit einem externen Dienstleister vorweisen konnten und sich auch nicht in der Verantwortung sah, für den Abschluss einer solchen zu sorgen. Da nach Ansicht der Datenschutzbehörden aber der Auftraggeber hier in der Pflicht sei, den Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung herbeizuführen oder die Zusammenarbeit zu beenden, wurde nun das Bußgeld verhängt. Es scheint daher so, dass die anfängliche Zurückhaltung der Datenschutzbehörden langsam abnimmt und man auch bereit ist mit durchaus substantiellen Bußgeldern auch gegen mittelständische Unternehmen vorzugehen. Die Entwicklung wird man weiter beobachten müssen.

 

Schlagworte: Bußgeld, Datenschutz, Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, Geldbuße, Google
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