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Urheberrechte bei Let's Plays

25.11.2020
Berlin

Jedes Let's Play stellt eine urheberrechtlich relvante Nutzung des Computerspiels dar und tangiert gleich mehrere Rechte, die exklusiv dem Urheber bzw. im Normfall dem Publisher oder aber auch Dritten zustehen.

  • Auf Twitch werden aktuell eine Vielzahl von Videos wegen Urheberrechtsverstößen gesperrt
  • Die Rechtslage hinsichtlich Musik in Spielen ist zumindest unklar
  • game Verband unterstützt Let's Player bei Rechteklärung

Ein Beitrag von RA Kai Bodensiek, Partner BvM Berlin

Aktuell war Twitch zuletzt wieder wegen einer Vielzahl von Video- und Accountsperren in der Presse vertreten. Laut Twitch ging dies auf eine Abmahnwelle der Musikindustrie nach Digital Millenium Copyright Act zurück, wonach vor allem durch Musikunternehmen Abmahnung wegen Begleitmusik während der Streams ausgesprochen wurden, allerdings zum Teil auch wegen In-Game Musik. 

Tatsächlich ist es so, dass die Verwendung von Musik im Stream nicht nur das Recht zur Verbreitung der Musik im Internet benötigt - die man ggfs. sogar von der Gema erwerben könnte, sondern auch das sogenannte "Sync"-Right, das Recht ein Video und eine Musik zu einem Gesamtwerk zu verbinden. Diese Rechte können zwar auch bei Verwertungsgesellschaft lizensiert werden, üblicherweise sind diese Rechte aber direkt bei den Musiklabeln zu erwerben. Eine solche umständliche Rechteklärung für einen Let's Play Stream wird in der Praxis kaum ein Let's Player durchführen, weshalb einiges dafür spricht, dass die Abmahnungen durch die Musikindustrie auf Twitch wohl berechtigt sind.

Denkbar ist es allerdings, dass man sich sogenannter freier Musik bedient. Dies sind Kompositionen und Aufnahmen, bei denen die Urheber keine Verwertungsgesellschaftsmitglieder sind und die die Musik zur freien Nutzung zur Verfügung stellen. Achtung: Diese freie Nutzung muss sich sowohl auf die Komposition (Urheber=Komponist) als auch auf die Aufnahme (Ausübenede Künstler und Tonträgerhersteller als Rechteinhaber) beziehen. Auch ist Musik, die als "freie Musik" im Internet unterwegs ist, nicht immer wirklich freie Musik, sondern kann eben auch von Dritten rechtswidrig veröffentlicht worden sein. Daher sollte man sene Quelle für freie Musik sehr sorgfältig auswählen. 

Etwas anderes könnte gelten, wenn es um den In-Game Sound geht. Hier hat der Publisher die Rechte zur Verwendung der Sounds im Spiel mit dem jeweiligen Musiklabel geklärt und sichergestellt, dass die Musiknutzung im Spiel legal ist. Eine solche Rechteeinräumung sollte üblicherweise auch die werbliche Nutzung und auch die Nutzung im Rahmen von Let's Plays enthalten. Ob eine solch weiter Rechteeinräumung aber tatsächlich gegeben ist, wissen im Zweifel nur der Publisher und das Musiklabel. Hier lohnt es sich also im Zweifel einem solchen Copyright-Strike bei Twitch zunächst einmal zu widersprechen.

Die meisten Publisher bieten im Internet Guidelines, Regelwerke, Duldungen oder Lizenzbedingungen an, die den rechtlichen Rahmen für die Verwendung der Spiele in Videos im Internet vorgeben. Ist dort die Nutzung des Spiels für Let's Plays ausdrücklich erlaubt, so darf man auch davon ausgehen, dass dies auch die Musik im Spiel betrifft. Hier kann sich jeder Let's Player direkt bei den Publishern informieren.

Der game Verband der deutschen Gamesbranche e.V. hat nun eine Liste zusammengestellt, wo für eine Vielzahl von Publishern die jeweiligen Guidelines und Lizenzbedingungen oder Duldungen für Let's Plays verlinkt sind. So kann jeder Content-Creator im Voraus sich ein Bild machen, welche Nutzung zulässig ist und was untersagt ist und so ggfs. auch auf einen Copyright Strike bei Twitch wegen Ingame-Sound qualifiziert antworten.

 

Schlagworte: DMCA, Let's Play, Musik, Twitch, Urheberrecht
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