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Brehm & v. Moers ist eine Anwaltskanzlei mit drei Büros in Deutschland an den wichtigen Standorten Berlin, Frankfurt am Main und München. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen umfassend, wobei wir über besondere Expertise im Urheber- und Medienrecht, im Informationstechnologierecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Arbeits- und Gesellschaftsrecht verfügen.

Sie finden bei Brehm & v. Moers juristische Kompetenz, Markt- und Branchenkenntnis und werden unabhängig, individuell und lösungsorientiert beraten. Wir legen Wert auf Kontinuität, die Pflege langjähriger Mandatsbeziehungen und eine ständige Weiterentwicklung unserer Kerngebiete zur Sicherstellung einer sowohl zeitgemäßen, als auch zukunftsorientierten Gestaltung und Beratung.

Wir sind Mittelständler aus Überzeugung und kooperieren mit einer Vielzahl von Kanzleien im In- und Ausland, um eine umfassende Beratung für unsere Mandanten sicherzustellen.

Wir legen Wert auf eine standort- und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und eine stets am individuellen Interesse unserer Mandanten orientierte Beratung.

Aktuelles

COVID-19: Neue Arbeitsschutzverordnung

21.01.2021
Berlin
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Juve Awards 2020: Brehm & v. Moers Medienkanzlei des Jahres

12.11.2020
Berlin

BREHM & v. MOERS ist als Kanzlei des Jahres im Bereich "Medien" bei den JUVE Awards 2020 ausgezeichnet worden!

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Neues für Makler

9.11.2020
Berlin

BGH verkündet wichtige Urteile zum Maklerrecht

  • Maklerleistung grundsätzlich kausal für 1 Jahr
  • Makler-Formularverträge zulässig
  • Widerlegung der Ursächlichkeit erschwert

Ein Beitrag von Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Alexander Freys, Partner BVM Berlin

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Blog Medien- und IT-Recht

Urheberrechte bei Let's Plays

25.11.2020
Berlin

Jedes Let's Play stellt eine urheberrechtlich relvante Nutzung des Computerspiels dar und tangiert gleich mehrere Rechte, die exklusiv dem Urheber bzw. im Normfall dem Publisher oder aber auch Dritten zustehen.

  • Auf Twitch werden aktuell eine Vielzahl von Videos wegen Urheberrechtsverstößen gesperrt
  • Die Rechtslage hinsichtlich Musik in Spielen ist zumindest unklar
  • game Verband unterstützt Let's Player bei Rechteklärung

Ein Beitrag von RA Kai Bodensiek, Partner BvM Berlin

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Medienstaatsvertrag tritt in Kraft

9.11.2020
Berlin

Am 07. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag in Kraft getreten und ersetzt den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag.

  • Regelmäßige Livestreams entlang eines Sendeplans sind Rundfunkangebote
  • Streams unter 20.000 durchschnittlichen Zuschauern sind regelmäßig zulassungsfrei
  • Auch ohne Zulassungspflicht gelten rundfunk- und jugendschutzrechtliche Ordnungsvorschriften

Ein Update von Kai Bodensiek*, Partner BvM Berlin.

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Auch Privacy Shield unwirksam

16.07.2020
Berlin

Heute entschied der EuGH über die Frage, ob der "Safe Harbor"-Nachfolger "Privacy Shield" aus den Fehlern seines Vorgängers gelernt hat. 

  • "Privacy Shield" liefert keine ausreichenden Garantien für eine Datenübermittlung in die USA
  • Personenbezogene Daten dürfen nicht auf der Grundlage von Privacy Shield in die USA übermittelt werden
  • Die Übermittlung auf der Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission bleibt zulässig

​Ein Beitrag von RA Kai Bodensiek, Partner BvM Berlin

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