Verlag und Presse

Das Verlagsrecht befasst sich im Wesentlichen mit dem Rechtsverhältnis zwischen Verlagen und Autoren.

Auf Seiten der Verlage geht es um die umfassende Rechtesicherung und Rechteverwertung sowie um die Frage der Verteilung von Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen.

Auf Seiten der Autoren geht es zunächst um die Konditionen der Übertragung des Verlagsrechts (Art und Höhe der Honorare, Garantiezahlung, Mitspracherechte bei der Gestaltung der Ausgabe etc.).

Ferner ist die Frage, welche Nebenrechte (Auslandlizenzen, Bühnenfassung, Vertonung, Merchandising etc.) zu welchen Bedingungen dem Verlag eingeräumt oder vom Autor zurückbehalten werden, von erheblicher Bedeutung. Dabei spielt insbesondere das Verfilmungsrecht und die mit dessen Einräumung einhergehenden komplexen Fragen eine zentrale Rolle.

Im Zentrum der anwaltlichen Praxis stehen daher die Verhandlung der Konditionen der Einräumung dieser Rechte sowie die Geltendmachung von Ansprüchen aus Verlagsverträgen, aber auch die kollektive Wahrnehmung von Rechten durch Verwertungsgesellschaften. Hierbei treten immer mehr Fragen der angemessenen Vergütung (§§ 32, 32 a UrhG) bei der Verwertung von Rechten in den Vordergrund. Außerdem spielen zunehmend Vertragsgestaltungen und urheberrechtliche Fragen bei der (auch internationalen) Auswertung der Rechte eine maßgebliche Rolle ( e-Books, enhanced E-Books, VoD etc.).