Immer häufiger nutzen Unternehmen verschiedener Branchen Sportveranstaltungen und kulturelle Live-Veranstaltungen sowie audiovisuelle Programme als Kommunikationsplattform. Regelmäßig geschieht dieses in der Form des Sponsorings. Einerseits hält sich der Gesetzgeber bezüglich der Vorgaben für Sponsoringverträge sehr zurück, so dass die Parteien eines Sponsoringvertrages grundsätzlich frei darin sind, Ihre wechselseitgen Rechte und Pflichten zu verhandeln und zu vereinbaren. Andererseits sind jedoch vielfältige allgemeine Rechtsregeln und Rechtsinstitute (Werbeverbote bzgl. einiger Bereiche des öffentlichen Lebens, wettbewerbsrechtliche Regelungen und Satzungen/Verordnungen der Institutionen, im Rahmen derer Sponsoring eingesetzt werden soll) zu kennen und zu beachten, so dass die Verhandlung und Umsetzung eines Sponsoringvertrages eine fundierte Kenntnis dieser Querschnittsmateire und erheblicher Erfahrung bedarf, die Brehm & v. Moers in diesem Bereich auszeichnet.