Bühne, Events & Messe

Eventrecht:

Die Veranstaltung und Durchführung eines Events im Bereich der Kultur oder des Sports ist geprägt von mannigfaltigen Rechtsbeziehungen. Veranstalter haben dafür Sorge zu tragen, dass sie eine Veranstaltungsstätte anmieten, ausreichende Versicherungen abschließen, bauliche und feuerpolizeiliche Bedingungen kennen und einhalten. Weiterhin ist seitens des Veranstalters für das Programm zu sorgen (Booking), die Vermarktung, das Sponsoring, der Kartenvertrieb zu organisieren bzw. durchzuführen. Weiterhin ist die Organisation des Einlasses der Gäste und deren Sicherheit sowie unter Umständen das Catering  zu organisieren bzw. vertraglich zu vereinbaren.

Brehm & v. Moers kann auf eine jahrlange Erfahrung in der rechtlichen Begleitung der Organisation und Durchführung von großen, mittleren und kleinen Events zurückgreifen und Ihnen helfen, die Risiken zu minimieren und die Veranstaltung ihren Vorstellungen entsprechend und optimal umzusetzen.

Die Beratung erfolgt dabei praxisorientiert und ist nicht allein auf den rechtlichen Bereich beschränkt. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist auch die Übernahme von Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen unter wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten.

Theater- und Bühnenrecht:

Das Theater- und Bühnenrecht umfasst alle Rechtsgebiete, die für Bühnenbetriebe und Theaterschaffende relevant sind. Hierzu gehören insbesondere das Urheberrecht, einschließlich der optimalen Verwertung der Bühnenwerke (z.B. digitale und analoge Zweitverwertung sowie Verlagsrechte), sowie das Arbeitsrechts mit seinen bühnenrechtlichen Besonderheiten  (Tendenzbetrieb, Künstlersozialkasse etc. ).

Brehm & v. Moers berät sowohl staatliche und private Theaterbetriebe als auch Regisseure, Darsteller, Choreographen, Autoren, Dramaturgen, Komponisten und sonstige Beteiligte im Hinblick auf die optimale Wahrung und Auswertung ihrer jeweiligen Rechte im Zusammenhang mit Bühnenwerken.