Das Gesellschaftsrecht stellt einen weiteren wesentlichen Beratungsschwerpunkt unserer Sozietät dar. Unser Beratungsspektrum umfasst das nationale und internationale Gesellschaftsrecht. Wir beraten Gesellschaften, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer, Beiräte sowie Gesellschafter in allen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts sowie des Konzernrechts. Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie Ihr Unternehmen gründen oder umstrukturieren, wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge planen und umsetzen und, wenn Sie Ihr Unternehmen liquidieren möchten.
Unsere Beratung umfasst insbesondere die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsordnungen, die Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen und Aufsichtsratssitzungen, die Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern sowie die Unterstützung bei anstehenden Kapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen, Aktiensplit oder -zusammenlegung) und umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel).
Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in der außergerichtlichen Streitbeilegung sowie Prozessführung vor Gericht und in Schlichtungs- und schiedsgerichtlichen Verfahren zur Verfügung. Hierzu gehören z.B. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungs- und Gesellschafterbeschlüsse, Freigabe- und Spruchverfahren sowie Schadensersatzklagen gegen Organmitglieder.