Wirtschafts- und Steuerstrafrecht findet nicht nur in der Hauptverhandlung und bei der Beratung des Mandanten statt. Nicht selten kommt es auch vor, dass bei anderen rechtlichen oder wirtschaftlichen Problemstellungen strafrechtliche Fragen auftauchen.
Die strafrechtliche Abteilung der Partnerschaftsgesellschaft erstellt deswegen bereits seit vielen Jahren wissenschaftlich fundierte Begutachtungen zu Einzelfragen und komplexen Gestaltungssituationen. Je nach Gestaltung werden diese Gutachten dabei entweder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, oder aber in der Öffentlichkeit bzw. Gerichtsöffentlichkeit vertreten.