
Der Notar: Ihr Berater und Vertragsgestalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Freys ist als Notar zugelassen.
Für wichtige Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung vorgesehen. Der Notar ist dabei unparteiischer Berater und Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes. Er unterstützt und hilft bei der Gestaltung der Rechtsgeschäfte und ist Mittler zwischen den Interessen der Parteien.
Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.
Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.