Waren und Dienstleistungen werden heute zu einem ganz erheblichen Teil nicht mehr in Ladengeschäften, sondern über das Internet vertrieben. Kaum ein Bereich ist im deutschen und europäischen Zivilrecht so hoch reglementiert wie der Fernabsatz, einschließlich des E-Commerce und des M-Commerce. Informationspflichten, Pflichtangaben, Widerrufsrechte oder sogar Vorgaben für das Design des Shopsystems erschweren heute die rechtssichere Gestaltung von Verkaufsprozessen im Internet. Schon kleinere Formfehler können zur Unwirksamkeit aller Transaktionen führen. Brehm & v. Moers betreut seit Jahren Unternehmen im E- und M-Commerce im Hinblick auf die Ausgestaltung ihrer Onlineangebote sowohl im B2C-Bereich als auch im B2B-Bereich. Brehm & v. Moers übernimmt häufig die Koordinierung in internationalen Rechtsanwaltsteams mit dem Ziel der Ausgestaltung eines einheitlichen, internationalen Onlineauftritts und E-Commerce-Angebots.