Gewerbliche Schutzrechte stellen regelmäßig Verbietungsrechte dar, die einem Dritten die unbefugte Benutzung des Schutzrechtsgegenstands untersagen. Wird der Schutzrechtsgegenstand dennoch benutzt, liegt eine Schutzrechtsverletzung vor, die dem Verletzer untersagt werden kann und aus der gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Wir verfügen über einen langjährigen und reichen Erfahrungsschatz in der Beratung und Vertretung unsere Mandanten bei Streitfällen in Patent-, Gebrauchsmuster,- Marken und Designangelegenheiten sowohl zur Durchsetzung Ihrer eigenen Schutzrechte als auch bei einer Belangung durch Dritte, bei der außergerichtlichen und der gerichtlichen Auseinandersetzung im einstweiligen Verfügungsverfahren und im Hauptsacheverfahren.