Ein Design ist ein gewerbliches Schutzrecht, dass seinem Inhaber das ausschließliche Recht zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht. Die nationalen europäischen sowie das europäische Designgesetz schützt gleichermaßen alle industriellen und/oder handwerklichen Gegenstände, einschließlich Verpackungen, Ausstattungen, graphische Symbole und typografische Schriftzeichen. Designs im rechtlichen Sinne sind alle Erscheinungsformen von Erzeugnissen oder ihrer Teile, die sich insbesondere aus den Merkmalen von Linien, Konturen, Farben, Gestaltung, Oberflächenstruktur und/oder Werkstoffen des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergeben.
Ästhetische Formschöpfungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Ein Geschmacksmuster ist schutzfähig, wenn es neu ist und Eigenart aufweist. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend beim Schutz ästhetischer Gestaltungsformen, durch das nationale und internationale Designerecht. Neben der Registrierung von deutschen, europäischen und internationalen Geschmacksmustern bieten wir die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Geschmacksmusterrechten und Verteidigung gegen Angriffe Dritter. Wir prüfen, beraten und verhandeln für unsere Mandanten das gesamte Spektrum von Verträgen zur Verwertung von Geschmacksmustern.