Das Arbeitsrecht ist eine Kernkompetenz bei BREHM & v. MOERS. Zu unseren Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Wir beraten in der gesamten Bandbreite des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Und wir vertreten regelmäßig an allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Wir haben u.a. folgende Branchenexpertise: