Design, Foto & Architektur
Im Bereich des Fotorechts hat sich in den vergangen Jahren ein Wandel von der exklusiven Rechtevergabe hin zu einer möglichst breiten Zugänglichmachung von Fotografien über Stockagenturen vollzogen. Umso wichtiger ist es einerseits für Fotografen ihre Rechte entsprechend zu schützen und zu wahren, um angemessen an den gewünschten vielfältigen Nutzungen zu partizipieren.
Andererseits bedürfen die Fotoagenturen sehr genau definierter Rechteeinräumungen und Nutzungsbedingungen, da nur auf diese Weise einer unerwünschten Nutzung der frei zugänglichen Werke entgegengetreten werden kann. Brehm & v. Moers vertritt sowohl Fotografen als auch Agenturen und kann auf Grund langjähriger Erfahrung sowohl pro-aktiv durch entsprechende Vertragsgestaltungen beitragen, die Rechte der Beteiligten zu wahren, als auch im Falle von Verstößen diese gerichtlich durchzusetzen.
Das Designrecht, das vornehmlich Ausdruck findet im Designgesetz und der dieses flankierenden Designverordnung (früher Geschmacksmustergesetz und Geschmacksmusterverordnung), dient dazu, die Erscheinungsform eines Erzeugnisses im Ganzen oder in Teilen zu schützen. Angesichts des immer härteren und internationaler werdenden Wettbewerbs und der damit verbundenen Produktvielfalt kommt der Möglichkeit des Schutzes des Designs immer größere Bedeutung zu, zumal eine innovative Formgebung oder eine besondere Oberflächenstruktur dazu geeignet sein kann, dem Produkt eine Einzigartigkeit und einen Wiedererkennungswert zu verschaffen. Schutzgegenstände des Designrechts können dabei nicht lediglich klassische „Designerstücke“ wie Möbel oder Bekleidungsstücke sein, sondern auch Alltagsgegenstände wie z.B. Küchenutensilien oder Werkzeuge.
Brehm & v. Moers verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Schutzes und der Lizenzierung von Designs sowie der Verfolgung von Plagiaten, so dass die Rechte der von Brehm & v. Moers vertretenen Designer optimal gewahrt werden.