Urheberrecht
Das Urheberrecht hat in den letzten Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen und ist zunehmend komplexer geworden. Schon immer regelt das Urheberrecht die dem Urheber bzw. ausübenden Künstler originär zustehenden Rechte und beeinflusst das (meist vertragliche) Rechtsverhältnis zwischen den Urhebern bzw. ausübenden Künstlern einerseits und den verwertenden Vertragspartnern wie Film- und Fernsehproduzenten, TV-Sendern, Musikproduzenten und Labels, Verlagen jeder Art (Zeitung, Zeitschriften, Musik, Bühne etc.) sowie Games Developern und Publishern andererseits.
Neben den klassischen Bereichen sieht sich das Urheberrecht und damit die anwaltliche Praxis neuen Herausforderungen durch die Digitalisierung, die Internationalisierung, die Entwicklung des Internets und die fortschreitende Nutzung von urheberrechtlichen Werken in Social Media (Facebook, Twitter etc.) gegenüber.
BREHM & v. MOERS berät seit Jahrzehnten Kreative, Produktions- und Vertriebsfirmen, Sender, Verlage sowie sonstige Akteure des gesamten Medien- und Entertainmentsektors und verfügt über umfassendes Knowhow der jeweiligen Branche. Neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen betreut BREHM & v. MOERS seine Mandanten lösungsorientiert und effizient insbesondere im Bereich der Vertragsberatung und Vertragsgestaltung, jeweils unter Berücksichtigung der einschlägigen urheberrechtlichen Regelungen.
Aufgrund der zunehmenden kollektiven Wahrnehmung von Rechten und Vergütungsansprüchen durch Verwertungsgesellschaften ist für Kreative wie für Verwerter häufig unklar, welche Rechte Gegenstand individueller Vereinbarungen sind und welche Rechte von einer Verwertungsgesellschaften zu erwerben sind, wobei die zunehmende Europäisierung eine maßgebliche Rolle spielt. Auch diese Fragen sind Gegenstand der täglichen anwaltlichen Praxis von BREHM & v. MOERS.