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VG WORT ebnet Weg für Nutzung geschützter Werke durch Künstliche Intelligenz

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Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz stellt das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Um Rechtssicherheit für die Nutzung geschützter Werke im Rahmen von KI-Anwendungen in Unternehmen zu schaffen, hat die VG WORT nun Änderungen in ihrem Wahrnehmungsvertrag vorgenommen. Ab Januar 2025 soll Unternehmen eine Lizenz angeboten werden, die das Training und die Anwendung von KI-Systemen mit dem Repertoire der VG WORT ermöglicht.

Zum Hintergrund

Kern der Änderungen ist die Einfügung einer neuen Nr. 37 in den Katalog der von der VG WORT wahrgenommenen Rechte in § 1 Abs. 1 des Wahrnehmungsvertrags. Damit überträgt der Rechteinhaber der VG WORT das Recht, Vervielfältigungen seiner Werke für die unternehmensinterne Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen zu lizenzieren. Dies umfasst u.a. die Speicherung und Umwandlung der Werke, die Verwendung als Trainingsdaten sowie die Nutzung des generierten Outputs. Voraussetzung ist stets der vorherige rechtmäßige Erwerb der Werke durch das Unternehmen.

Die Rechteübertragung an die VG WORT erfolgt im Wege eines Opt-Out-Verfahrens. Bestehende Wahrnehmungsberechtigte werden dazu individuell über die Änderungen informiert und können der Einbeziehung der KI-Rechte binnen sechs Wochen widersprechen. Ohne Widerspruch gilt die Zustimmung als erteilt.

Auswirkungen auf die Praxis

Die neue Lizenz richtet sich primär an Unternehmen, die bereits die "Digital Copyright License" der VG WORT nutzen. Sie ergänzt die dort eingeräumten Rechte um die Nutzung für unternehmensinterne KI-Zwecke. Potenzielle Anwendungsfälle sind etwa die KI-basierte Auswertung, Zusammenfassung oder Durchsuchung für das Unternehmen relevanter Literatur.

Über die Höhe der Lizenzvergütung und die genaue Ausgestaltung der Verteilung der Einnahmen an die Rechteinhaber muss in den Gremien der VG WORT noch entschieden werden. Fest steht aber, dass sowohl Urheber als auch Verlage an den Erlösen beteiligt werden.

Unklar bleibt vorerst das Verhältnis der neuen Lizenz zur gesetzlichen Erlaubnis für Text und Data Mining in § 44b UrhG. Die VG WORT geht davon aus, dass KI-Anwendungen nicht von dieser Schrankenregelung erfasst sind - eine Frage, die rechtlich umstritten ist. Jedenfalls für Werke, bei denen die Rechteinhaber von der Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, besteht aber in jedem Fall ein Lizenzierungsbedarf.

Unabhängig von der Rechteübertragung an die VG WORT können Urheber und Verlage auch weiterhin selbst Nutzungsrechte für KI vergeben sowie eigene entsprechende Nutzungen vornehmen.

Fazit

Mit der Einführung der KI-Lizenz stellt sich die VG WORT den Herausforderungen der technologischen Entwicklung und schafft einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Kontext Künstlicher Intelligenz. Auch wenn noch viele Detailfragen zu klären sind, ist dies ein wichtiger Schritt um die Interessen von Rechteinhabern und Lizenznehmern in Einklang zu bringen. Betroffene Urheber und Verlage sollten die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Rechteeinräumung prüfen.

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