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Server Shutdown

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Serverabschaltung bei Online-Spielen

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Verträge über Spiele, die ausschließlich Online gespielt werden können, stellen unabhängig von deren Vergütungsmodel und Vertragstypus stets Dauerschuldverhältnisse dar. Auch wenn es eine kleine Anzahl an Onlinespielen gibt, die bereits seit 20 Jahren von ihren Anbietern angeboten werden, so ist es doch letztlich das Schicksal aller Spiele, dass diese irgendwann eingestellt werden und daher die vertraglichen Beziehungen mit den Endnutzern beendet werden müssen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, etwa weil der Betrieb des Spiels für den Anbieter nicht mehr wirtschaftlich ist oder die Lizenz des Anbieters für das Spiel ausläuft und nicht verlängert wird. Ob und wie Anbieter von Onlinespielen die Verträge mit Endnutzern beendigen und den Betrieb des Spiels einstellen können, hängt jedoch vom Vergütungsmodell und den vertraglichen Regelungen mit dem Endnutzer ab.

1)    Pay-2-Play
Bei Pay-2-Play spielen zahlt der Endnutzer für die Nutzung des Spiels. Es ist daher bei klassischen Pay-2-Play Modellen, dies sind insbesondere Abonnements, kaum denkbar, dass keine Abrede zu der Vertragslaufzeit und damit auch der Verpflichtung des Anbieters, das Spiel bereitzustellen, besteht. Dementsprechend können die Verträge mit Endnutzern schlicht dadurch beendet werden, dass der Anbieter diese auslaufen lässt und nicht verlängert. Ist jedoch eine Beendigung vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeiten, insbesondere wenn diese länger sind, notwendig, dürfte eine vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich sein. Ob dabei die schlechte Einnahmensituation genügt, dürfte fraglich sein. Jedenfalls zwingend erforderlich ist es dann, dass den Endnutzern die von ihnen gezahlten Gebühren anteilig, für den durch die Kündigung wegfallenden und bereits gezahlten Zeitraum bis zum Ende des Abonnements, erstattet bekommen.


2)    Free-2-Play
Bei reinen Free-2-Play Modellen, bei denen der Endnutzer tatsächlich keine Gegenleistung für die Nutzung des Onlinespiels erbringt, ist es dem Anbieter jederzeit erlaubt die Verträge mit den Endnutzern zu kündigen. Allerdings besteht das Geschäftsmodell der meisten Free-2-Play Spiele darin eine Ingame-Währung zu verkaufen, die die Endnutzer gegen Items, Booster oder ähnliches eintauschen können. 

Ingame-Items sind als digitalen Dienstleistungen anzusehen, da zu diesen Items lediglich Zugang gewährt und diese nicht endgültig übereignet werden, weswegen der Zugang auch immer zumindest auf die Dauer der Bereitstellung des Spiels begrenzt ist,  aber auch gekündigt werden kann. Soweit in der rechtlichen Literatur teilweise von einem echten "Kauf" ausgegangen wird, wird verkannt, dass digitale Güter immer vom Spiel abhängen und der "Verkäufer" kaum eine Verpflichtung eingehen will, "auf Ewig" ein Spiel anzubieten, selbst wenn es technisch vollkommen veraltet ist und wirtschaftlichen Verlust einfährt.  Solche Items sind immer im Zusammenhang mit dem zu Grunde liegenden Dauerschuldverhältnis - der Gewährung des Zugangs zum Spiel - zu sehen. Stimmen in der Literatur gehen dabei davon aus, dass eine Kündigungsfrist von 2 Wochen angemessen sei. Dies ist jedoch nach hiesiger Einschätzung recht kurz. Sofern eine solch kurze Frist vermeidbar ist, sollten Anbieter zur Minimierung von rechtlichen Risiken eine längere Frist bis zur Wirksamkeit der Kündigung und der Einstellung des Spiels wählen. Eine solche vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist - z.B. in den Nutzungsbedingungen - dürfte nach AGB-Recht auf ihre Angemessenheit überprüfbar sein. 


3)    Buy-2-Play
Buy-2-Play Onlinespiele zeichnen sich dadurch aus, dass der Spieler durch eine einmalige Zahlung die Möglichkeit zu spielen erwirbt. Dem irreführenden Namen dieses Geschäftsmodells nach kauft der Spieler das Spiel und müsste es somit nach dem Verständnis des durchschnittlichen Endnutzers zeitlich uneingeschränkt spielen können. Allerdings wird zum Spielen immer eine laufende Leistung des Publishers, nämlich der Betrieb eines gemeinsamen Spiele-Servers, benötigt. Hierbei handelt es sich wie auch in den obigen Fällen um eine dauernde Verpflichtung, also ein Dauerschuldverhältnis. Daher  findet sich in den meisten Endnutzerverträgen dieser Spiele eine Regelung, nach der der Anbieter die Server nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen muss. Es handelt sich damit, trotz der Einmalzahlung, um ein Pay-2-Play  Vertrag.
Schwierigkeiten bereiten aber dementsprechend die Einordnung von Verträgen, die keine solche zeitliche Beschränkung beinhalten. Auch hier wird man davon ausgehen müssen, dass der Anbieter den Betrieb des Spiels irgendwann einstellen darf. Ein Endnutzer muss bei einem Spiel, von dem er weiß, dass es lediglich online gespielt werden kann und daher Ressourcen des Anbieters verbraucht, bewusst sein, dass der Anbieter die notwendigen Ressourcen nicht bis zum eigenen bankrott zur Verfügung stellen wird, um das Spiel weiterhin bereitzustellen. Der Anbieter hat ein berechtigtes Interesse am eigenen Fortbestehen. Gleichzeitig ist aber dem ebenfalls berechtigten Interesse des Endnutzers Rechnung zu tragen, eine angemessene Gegenleistung für seine Zahlung zu erhalten. 

Eine allgemeingültige Aussage, wann in solch einem Fall ein Anbieter die laufenden Verträge mit den Endnutzern beenden kann, lässt sich vor diesem Hintergrund nicht treffen und dürfte von der Bewerbung, dem Kaufpreis und den üblicherweise zu erwartenden Nutzungsdauern abhängen. Festhalten lässt sich nur, dass das berechtigte Interesse des Endnutzers an der Nutzbarkeit des Spiels mit der Zeit abnimmt und das berechtigte Interesse des Anbieters, keine weiteren Ressourcen aufwenden zu müssen, mit der Zeit zunimmt. Dabei sind jedoch Umstände, wie der Verkauf von Ingame-Items oder eine äußerst geringe Verkaufszahlen bei der Abwägung zwischen den Interessen mit einzubeziehen. Letztlich dürfte es in jedem Fall zu empfehlen sein, dass entsprechende Verträge mit einer großzügige Frist gekündigt werden und auch entsprechende Ankündigungen gemacht werden, um Rückerstattungen für das Spiel oder Ingame-Items zu vermeiden.


Letztlich ist festzuhalten, dass auch wenn die langfristige Bereitstellung eines Spiels geplant ist, sollten Verträge mit Endnutzern bereits von Anfang an Regelungen für die Beendigung der Verträge vorsehen, um Unklarheiten für beide Parteien zu vermeiden. Dies dient auch dem Erwartungsmanagement gegenüber den Verbrauchern, um einen Aufschrei wie im Fall von "The Crew" zu vermeiden.