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Durch den Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 7. März 2018 und durch das Urteil vom 14. März 2018 (2 StR 416/16) ist das Urteil des LG Köln gegen vier Angeklagte rechtskräftig.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofes.

 

 

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