Statt wie bisher schriftlich und unter Beifügung von Datenträgern oder Ausdrucken Anzeige zu erstatten, sollen die Medienhäuser künftig Hasspostings über ein Online-Formular mit Upload-Möglichkeit für Anhänge unmittelbar an die Staatsanwaltschaft München I übermitteln können. Die BLM arbeitet aktuell gemeinsam mit dem Justizministerium an der Öffentlichkeitsarbeit und der Webseite für die Initiative.
Dr. Jens Bosbach
Partner
Brehm & v. Moers
München
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht
Dr. Matthias Grundmann
Rechtsanwalt
Brehm & v. Moers
München
Medienrecht, Entertainment, Urheberrecht
Weiterführender Link: https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2019/74.php