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Neuer Tarifvertrag für die Filmbranche mit KI-Regelung
Die Produktionsallianz hat heute den ersten KI-Tarifvertrag für die deutsche Filmbranche vorgestellt. Der Tarifvertrag kann hier abgerufen werden.
Dieser tritt ab dem 01.03.2025 als Anlage zum sog. Manteltarifvertrag, dem „Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende“ (TV FFS) in Kraft.
Ebenfalls über das Portal der Produktionsallianz (PA) nun abrufbar, ist der neue TV FFS vom 12.10.2024, der nach ersten Vorveröffentlichungen nochmals hinsichtlich der Reisezeitregelungen angepasst wurde. Mit diesen sind auch der Gagentarifvertrag 2024-2026, der Tarifvertrag Nachwuchsfilm und der neue Schauspieltarifvertrag veröffentlicht worden. Nach langen und schwierigen Tarifverhandlungen, hatte RA Marcus Sonnenschein, nach der Eckpunkteeinigung vom 12.10.2025, die PA bei der redaktionellen Umsetzung und Überarbeitung unterstützt.
Der zwischen den Tarifparteien (PA, Ver.di, BFFS) ausgehandelte und mit der Pensionskasse Rundfunk abgestimmte Tarifvertrag für eine betriebliche Altersversorgung, soll ebenfalls in Kürze Vorgestellt werden. Dieser soll ab dem 01.05.2025 gelten und Filmschaffenden auch außerhalb der bereits bestehenden Regelungen in öffentlich-rechtlichen Produktionen die Möglichkeit eröffnen über eine klassische Entgeltumwandlung einen Beitrag zu ihrer Altersversorgung aufzubauen. Die Tarifparteien streben eine sog. Allgemeinverbindlichkeit gem. § 5 TVG an.