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Ein Beitrag von RA Oliver Castendyk, Partner BvM Berlin.

 

Nach einem seit 2013 laufenden, über zweijährigen Gesprächsprozess mit der Produzentenallianz hat sich die ARD auf „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte“ verpflichtet, die in Teilen seit dem 1. Januar 2016 gelten, in Teilen erst ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten werden. Damit besteht nun für die teil- und vollfinanzierten Auftragsproduktionen der Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation ARD-weit eine einheitliche Grundlage für die Kalkulation von Auftragsproduktionen, eine Struktur für Rechteaufteilungen bei Teilfinanzierungen und ein Prämiensystem für besonders erfolgreiche Programme. Die Eckpunkte gelten für ARD- und Degeto-Produktionen. An den Gesprächen mit der ARD war der Partner Oliver Castendyk beteiligt.

1.  Kalkulation

In der Vergangenheit wurden Kalkulationsposten wie einzelne Berufsbilder und bestimmte allgemeine Kosten von der ARD nicht anerkannt und mussten vom Produzenten finanziert werden. Künftig akzeptiert die ARD  neue Berufsbilder, wie beispielsweise den Producer bei TV-Movies. Außerdem  wird eine Pauschale für Rechtsberatung und Archivarbeit kalkulationsfähig. In bestimmtem Ausmaß können Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschläge in ein Budget genommen werden. Insgesamt wird die Kalkulation deutlich realistischer.

2.   Rechteaufteilung

Zwar hielt die ARD - trotz der gegenteiligen Forderungen  der Produzenten  - am Prinzip der vollfinanzierten Auftragsproduktionen fest. Danach stehen dem Auftraggeber mit Vergütung der Herstellungskosten alle Rechte für alle Zeiten zu. Mit den Eckpunkten 2.0 werden künftig teilfinanzierte Produktionen erleichtert. Durch Mitfinanzierung – auch in Form von Sachleistungen und Beistellungen – kann der Produzent jetzt durchsetzen, Rechte zu erwerben, die er selbst verwerten kann, um damit am wirtschaftlichen Erfolg seiner Produktionen teilzuhaben. In einem sog. „Schichtenmodell“ sind die diverse Nutzungsrechte in einem Katalog als Prozentsatz der Nettofertigungskosten bewertet.

3.  Erfolgsprämierung

Produzenten haben gesetzlich weder Anspruch auf  Wiederholungshonorare noch auf andere Formen der Erfolgsbeteiligung. Mit der Ablieferung des Films, der Serie, der Dokumentation ist die Wertschöpfungskette des Produzenten äußerst kurz. Es bestehen lediglich mittelbar Beteiligungsansprüche, wenn der Sender Nebenrechte auswertet bzw. auswerten lässt. Durch das sog. Leistungsmodell der Eckpunkte 2.0 können die Produzenten künftig am Erfolg ihrer Werke bei der TV-Ausstrahlung auch in Deutschland teilhaben. Das Modell  honoriert herausragende und prestigeträchtige Auszeichnungen und Nominierungen und berücksichtigt gleichzeitig die Intensität der Nutzung (Wiederholungen) auf den verschiedenen ARD-Plattformen. Für die besten zehn Produktionen eines Genres eines Jahres erhält der Produzent zwischen 20.000 und 100.000 EUR, die in eine Entwicklung eines Drehbuchs bzw. eines Formats gesteckt werden müssen, die der ARD zuerst angeboten werden müssen.  Insgesamt ist das Leistungsmodell auf ein Volumen von über 3 Mio. Euro pro Jahr ausgelegt.

4. Rechterückruf

Wird ein Recht über mindestens fünf Jahre nicht genutzt, kann der Produzent dieses Recht zurückrufen. Dabei muss ein formelles Verfahren beachtet werden.

5. Erlösbeteiligung

Ebenfalls schon in den Eckpunkten 1.0 enthalten ist die Erlösbeteiligung an der Auswertung von Nebenrechten durch den ARD-Sender. Hinzugekommen sind in den Eckpunkten 2.0 weitere Nebenrechte (z.B. Merchandising) und eine (vorläufig für 2016 geltende) Umstellung von einer Netto- auf eine Bruttoerlösbeteiligung.

6. Pitching

Die ARD hat schließlich versprochen, künftig die sieben Regeln der Produzentenallianz für ein faires Pitching anzuwenden und die Teilnehmer an Pitchings für die Kosten der Teilnahme mit einer Teilnahme-Pauschale zu entschädigen.

Näheres:„Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte“, Online abrufbar: http://www.produzentenallianz.de/eckpunkte_2-0

 

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