Gesellschaftsrecht, M&A, Private Equity
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht stellt einen weiteren wesentlichen Beratungsschwerpunkt unserer Sozietät dar. Unser Beratungsspektrum umfasst das nationale und internationale Gesellschaftsrecht.
Wir beraten Gesellschaften, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer, Beiräte sowie Gesellschafter in allen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts sowie des Konzernrechts. Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie Ihr Unternehmen gründen oder umstrukturieren, wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge planen und umsetzen und, wenn Sie Ihr Unternehmen liquidieren möchten.
Unsere Beratung umfasst insbesondere
- die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsordnungen
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen und Aufsichtsratssitzungen
- Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern
- Unterstützung bei anstehenden Kapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen, Aktiensplit oder -zusammenlegung)
- umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel)
Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in der außergerichtlichen Streitbeilegung sowie Prozessführung vor Gericht und in Schlichtungs- und schiedsgerichtlichen Verfahren zur Verfügung. Hierzu gehören z.B. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungs- und Gesellschafterbeschlüsse, Freigabe- und Spruchverfahren sowie Schadensersatzklagen gegen Organmitglieder.
Mergers & Acquisitions, Private Equity
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Strukturierung, Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung nationaler und internationaler Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie bei der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen.
Mit uns haben Sie in jeder Phase des Unternehmens(ver)kaufs einen starken Partner an Ihrer Seite. Von der Herstellung des Kontaktes zwischen Käufer und Verkäufer über den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (sog. „Vertraulichkeitsvereinbarung“), bei Bedarf einer Exklusivverhandlungsvereinbarung, die Herausgabe wesentlicher Informationen an den Käufer/Verkäufer, den Abschluss einer Vorvereinbarung über die Eckpunkte des (Ver)Kaufs (sog. „Absichtserklärung“, „Letter of Intent“, „Heads of Agreement“, „Memorandum of Understanding“, „Term Sheet“), die Untersuchung des Unternehmens durch den Käufer (sog. „Due Diligence“) und ggf. bereits die Vorbereitung des Due Diligence-Prozesses auf Verkäuferseite, ggf. die kartellrechtliche Vorprüfung, die Strukturierung des Unternehmens(ver)kaufs, die Verhandlung und den Abschluss des jeweils relevanten Verträge bis hin zu Umsetzungsmaßnahmen (sog. „Closing“) und dem sich daran anschließenden Post-Closing..
Unsere Stärken liegen in der frühzeitigen Erkennung von Dealbreakern, der konstruktiven Verhandlungsführung bzw. – falls gewünscht – Moderation der Vertragsverhandlungen und in der maßgeschneiderten Vertragsgestaltung. Das wirtschaftliche Ziel und die optimale steuerliche Gestaltung haben wir dabei fest im Blick. Wir unterstützen Sie ebenso beim Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, die die Zusammenarbeit mehrerer Partner im Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens regeln.
Auf internationaler Ebene sind wir insbesondere mit den besonderen Gegebenheiten in den USA, Osteuropa (insbesondere Russland) und Mitteleuropa (z.B. Polen) und China vertraut.