Jugendschutzrecht
Jugendschutzrecht dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und ist ein entsprechend breites Rechtsgebiet, welches in vielen Gesetzen geregelt ist. Zuvorderst im Jugendschutzgesetz, aber auch im Jugendmedienschutzstaatsvertrag, im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Datenschutzgrundverordnung.
In dieser Vielzahl von Gesetzen geht es nicht nur um die bekannte Alterskennzeichnungen für Spiele oder Filme durch USK oder FSK. Im Bereich des Medienrechts spielt der Jugendschutz vor allem im Rahmen der Einschränkungen der Ausstrahlung von Inhalten eine Rolle, die Kinder und Jugendliche gefährden könnten. Damit betrifft es ebenfalls Let’s-Player und Influencer, die über solche Inhalte berichten oder sie streamen.
Zusätzlich spielt Jugendschutz als Teilbereich des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbsrechts eine wichtige Rolle, wenn es zum Beispiel um die Ausgestaltung von Angeboten im Internet geht. Insbesondere bei Online- und Mobile-Spielen werden immer wieder sogenannte „Dark Patterns“ eingesetzt. Als solche werden vorsätzliche Interface-Designs bezeichnet, welche u.a. auch Kinder und Jugendliche zum Konsum und Kauf von Produkten und Inhalten verleiten wollen, welche deren Interessen entgegenlaufen.
Wir sind seit vielen Jahren in engem Austausch mit der USK und beraten unsere Mandanten ab der Phase des Produkt- und Angebotsdesigns regelmäßig im Hinblick auf den Jugendschutz. Außerdem vertreten wir gerichtlich unsere Mandanten in Fällen mit Jugendschutzbezug gegenüber Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen.